Aktuelles

Rechtliche Einordnung & Handlungsempfehlungen

Die meisten Kryptobetrugsfälle sind als gewerbsmäßiger Betrug (§ 263 StGB) einzuordnen. Zivilrechtlich kommen Rückforderungsansprüche und Schadensersatz gegen Banken (§ 675u BGB) in Betracht, wenn verdächtige Transaktionen nicht geprüft wurden. Betroffene sollten Transaktionsdaten sichern, Strafanzeige erstatten und anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Anschlussbetrug nach Kryptoverlust

Nach einem Kryptoverlust erhalten Opfer Kontakt von angeblichen Rückgewinnungsfirmen. Diese fordern Vorauszahlungen, versprechen Rückbuchungen und verursachen so einen zweiten Schaden. Diese Form des Anschlussbetrugs ist besonders gefährlich.

Quelle: Polizei NRW / Super Tipp Online

Fake-Werbung mit Prominenten

Betrüger verwenden gefälschte Promiwerbung (z. B. mit Günther Jauch oder Elon Musk), um zu Einzahlungen auf dubiose Plattformen zu bewegen. In sozialen Netzwerken kursieren täglich neue Varianten. BaFin und Verbraucherzentralen warnen regelmäßig.

Quelle: SWR / Verbraucherzentrale NRW

Trading-Plattform mit Auszahlungsblockade

Betroffene sehen scheinbare Gewinne, doch sobald sie eine Auszahlung anfordern, werden Accounts gesperrt. Oft werden Gebühren oder Steuern vorgeschoben. Diese Plattformen operieren meist ohne Lizenz. Juristisch liegt gewerbsmäßiger Betrug vor.

Quelle: Verbraucherzentrale Deutschland

Romance Scam – Liebe als Falle

Romance Scams verbinden emotionale Manipulation mit Anlagebetrug. Täter bauen online Vertrauen auf und überzeugen Opfer, in Kryptowährungen zu investieren. Diese Zahlungen landen auf Wallets der Täter. Juristisch liegt ein Betrug gemäß § 263 StGB vor.

Quelle: Kanzlei Herfurtner

Gefälschte Behördenkontakte

Betrüger kontaktieren Opfer unter falscher Identität – etwa als ‚Interpol‘ oder ‚Cybercrime-Abteilung‘ – und verlangen eine „Sicherheitszahlung“ zur Rückholung verlorener Gelder. Diese Masche wird von der Berliner Polizei regelmäßig gemeldet.

Quelle: Polizei Berlin

Cyber-Trading-Betrug in Deutschland

In mehreren Bundesländern laufen Verfahren gegen Betreiber betrügerischer Online-Trading-Plattformen. Im Landkreis Goslar meldeten 18 Betroffene Schäden von rund 600.000 €. Die Täter täuschten Gewinne vor, verweigerten Auszahlungen und boten später angebliche Rückholhilfen an.

Quelle: Polizei-Beratung.de / Bundeskriminalamt

OneCoin / Ruja Ignatova – Die „Cryptoqueen“

OneCoin war ein angebliches Krypto-Investmentprojekt, das weltweit über 4 Milliarden US-Dollar von Anlegern einsammelte. Die Gründerin Ruja Ignatova versprach revolutionäre Blockchain-Technologie – tatsächlich existierte keine echte Kryptowährung. Das System war ein klassisches Schneeballsystem. Ignatova steht seit 2022 auf der FBI Most Wanted-Liste.

Quelle: Bundeskriminalamt (BKA)

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