Rechtliche Einordnung & Handlungsempfehlungen
Die meisten Kryptobetrugsfälle sind als gewerbsmäßiger Betrug (§ 263 StGB) einzuordnen. Zivilrechtlich kommen Rückforderungsansprüche und Schadensersatz gegen Banken (§ 675u BGB) in Betracht, wenn verdächtige Transaktionen nicht geprüft wurden. Betroffene sollten Transaktionsdaten sichern, Strafanzeige erstatten und anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.