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Umfassende Krypto-Wallet- und Transaktionsprüfungsdienste
Der Broker ruft täglich an – ist das legal?
Immer wieder berichten Mandanten von angeblichen Finanzberatern, die täglich anrufen, um zu neuen Einzahlungen auf dubiose Handelsplattformen zu überreden. Diese ‚Cold Calls‘ sind in Deutschland grundsätzlich unzulässig (§ 7 UWG) und häufig Teil betrügerischer Systeme. Fehlt eine Lizenz der BaFin, ist der Anbieter ohnehin illegal tätig. Anleger sollten auf keinen Fall Geld überweisen, sondern umgehend Beweise sichern (Telefonnummern, Chatverläufe, Screenshots). Anwälte können nicht nur Strafanzeige stellen, sondern auch versuchen, über die kontoführenden Banken Rückzahlungen zu erreichen. Gerichte sehen bei systematischer Täuschung regelmäßig einen Betrug nach § 263 StGB vor.


Kryptoplattform gesperrt – wie komme ich an mein Geld?
Eine der häufigsten Betrugsformen: Das Konto auf einer Kryptoplattform wird plötzlich gesperrt, angeblich wegen ‚Compliance-Prüfung‘. Auszahlungen werden blockiert, während weitere Einzahlungen akzeptiert werden. Solche Plattformen sitzen oft in Offshore-Staaten ohne reale Geschäftstätigkeit. Betroffene sollten den Betreiber schriftlich zur Auszahlung auffordern und gleichzeitig anwaltlich prüfen lassen, ob Zahlungsdienstleister oder Banken haftbar gemacht werden können. Auch internationale Rechtshilfe ist möglich – etwa über europäische Vollstreckungsverfahren oder Rechtshilfeersuchen.
Bank hat Zahlung an Scam ausgeführt – kann ich sie haftbar machen?
Nach der Rechtsprechung (BGH XI ZR 191/20) trifft Banken eine Pflicht zur Warnung, wenn verdächtige Transaktionen auffallen. Überweist ein Kunde plötzlich hohe Summen ins Ausland an unbekannte Empfänger, muss die Bank den Verdacht prüfen. Unterlässt sie dies, kann sie für den entstandenen Schaden haftbar sein. In Kryptobetrugsfällen bedeutet das: Auch wenn das Geld schon bei der Plattform gelandet ist, besteht oft ein Anspruch auf Rückerstattung. Entscheidend ist, ob die Bank gegen Sorgfaltspflichten aus § 675u BGB verstoßen hat.


Revolut, Binance, Crypto.com – wann haften sie?
Plattformen wie Revolut oder Binance bieten oft nur die technische Infrastruktur, nicht aber den eigentlichen Handel. Gleichwohl müssen sie verdächtige Transaktionen erkennen und melden, insbesondere nach der EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) und den Geldwäschegesetzen. Wenn ein Wallet als Scam-Wallet markiert war und dennoch Transaktionen ermöglicht wurden, kann eine Haftung bestehen. Anwälte können hier gezielt die Herausgabe von Transaktionsdaten und Blockierung weiterer Transfers beantragen.
Rückverfolgung von Coins – was ist forensisch möglich?
Mit moderner Blockchain-Forensik lassen sich auch verschleierte Geldflüsse rekonstruieren. Spezialisierte Analysten verfolgen Coins durch Mixing-Dienste und Cold Wallets bis zu Börsen, an denen die Spur endet. Diese Beweise sind entscheidend, um Staatsanwaltschaften zu Ermittlungen zu bewegen oder zivilrechtliche Schritte einzuleiten. Betroffene sollten alle Wallet-Adressen und Transaktions-IDs dokumentieren, um eine Nachverfolgung zu ermöglichen.

Einzigartiger Vorteil
Warum Sie uns für Ihre Krypto-Prüfungen wählen sollten

Phishing, Trojaner & Wallet-Klau: Wie beweist man den Betrug?
Technisch geschulte Täter verwenden manipulierte Apps oder gefälschte Webseiten, um Zugangsdaten zu Wallets abzugreifen. Ein forensisches Gutachten kann aufzeigen, wann und wie der Zugriff erfolgte. Im Zivilprozess genügt häufig die plausible Darlegung des Hergangs, während der Täter die Manipulation widerlegen müsste. Auch Versicherungen können in Einzelfällen einbezogen werden, wenn Cyber- oder Vermögensschadenpolicen bestehen.
Romance Scam mit Bitcoin – doppelte Opferrolle
Emotionaler Betrug trifft auf finanziellen Verlust: Täter geben sich auf Datingplattformen als vertrauenswürdige Personen aus und überreden Opfer zu ‚gemeinsamen Investments‘. Diese Form des Romance Scam zählt zu den am schnellsten wachsenden Betrugsarten. Juristisch handelt es sich um schweren gewerbsmäßigen Betrug (§ 263 Abs. 3 StGB). Opfer sollten Beweise sichern und Strafanzeige stellen – und sich anwaltlich beraten lassen, um Zahlungen zurückzufordern.


Kryptobetrug in der Schweiz und Österreich – wo klagen?
Viele Plattformen geben eine Schweizer oder österreichische Adresse an, sind dort aber gar nicht registriert. Die internationale Zuständigkeit richtet sich nach der Brüssel-Ia-Verordnung (EuGVVO): Kläger können in ihrem Heimatland klagen, wenn der Schaden dort eingetreten ist. Auch österreichische und schweizerische Behörden arbeiten inzwischen mit der BaFin und der ESMA zusammen, um Betrugsnetzwerke zu zerschlagen.
Was tun bei Aufforderung zu Steuerzahlung durch Fake-Behörden?
Neue Masche: Betrüger geben sich als Finanzbehörde aus und verlangen ‚Steuern‘ auf angebliche Gewinne aus Kryptowährungen. Oft kommen diese Schreiben nach einer gescheiterten Auszahlung. Die Täter nutzen offizielle Logos und Imitationen echter Webseiten. Keinesfalls zahlen! Echte Behörden kommunizieren nicht per E-Mail mit unbekannten Absendern. Betroffene sollten Anzeige erstatten und den Betrugsversuch dokumentieren.


KI-Trading-Bots und Copy-Trading – Innovation oder Betrug?
Immer mehr Plattformen werben mit automatisierten Trading-Bots oder ‚KI-gesteuertem Copy-Trading‘. In Wahrheit handelt es sich häufig um unregulierte Anbieter ohne Handelslizenz. Ein Blick ins Impressum oder in das BaFin-Register genügt meist, um den Betrug zu entlarven. Wenn Gelder eingefroren werden oder keine Auszahlungen erfolgen, besteht der Verdacht des § 263 StGB. Juristisch lassen sich auch Vermittler und Influencer haftbar machen, wenn sie wissentlich irreführende Inhalte verbreiten.
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